Zum Inhalt springen

Die Pfarrbüros in der GdG grenzenlos

In der GdG haben alle Pfarren ein eigenes Pfarrbüro. Das Pfarrbüro St. Peter wird im Pfarrbüro St. Sebastian mit betreut. St. Sebastian fungiert auch als das offizielle Büro der GdG grenzenlos. Alle Pfarrbüros der GdG können sich untereinander vertreten. Wenn Sie also ein Anliegen außerhalb der Öffnungszeiten oder im Urlaub ihres örtlichen Pfarrbüros besprechen möchten, dann wenden Sie sich gern an eines der anderen Pfarrbüros.


Aufgaben der Pfarrbüros

Im Pfarrbüro können Sie alle wichtigen Informationen über das Gemeindeleben erfragen. Dort hilft Ihnen die Sekretärin gerne, wenn Sie Kontakt aufnehmen möchten oder ein Anliegen haben. Über das Pfarrbüro können Sie ebenfalls erfahren, wie Sie mit den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern zusammen kommen können.

Im Pfarrbüro erfahren Sie, was nötig ist, wenn Sie eine Taufe erbitten. Am besten bringen Sie Ihr Familienbuch mit.

Im Pfarrbüro erfahren Sie, wie die Anmeldung zur Kommunion geschieht.

Im Pfarrbüro erfahren Sie, was nötig ist, wenn Sie kirchlich getraut werden möchten. Ihre Terminwünsche können Sie mitteilen und erfahren, welche Formalitäten zu erledigen sind. Sie benötigen immer ein Taufzeugnis der Pfarre, in der Sie getauft wurden. Es soll nicht älter als zwei Monate sein. Außerdem ist es erforderlich, dass Sie sich mit dem Seelsorger zu einem Gespräch Zeit nehmen. Dabei soll dargelegt werden, wie die katholische Kirche das Ehesakrament versteht.
Immer häufiger kommen Brautleute mit einem Ehewunsch, die nicht beide katholisch oder christlich geprägt sind. Grundsätzlich ist eine kirchliche Trauung möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass einer katholisch getauft und Mitglied der Kirche ist. Darum ist es immer ratsam, sich frühzeitig mit dem Hochzeitswunsch im Pfarrbüro zu melden, spätestens aber drei Monate vor dem gewünschten Termin.

Im Pfarrbüro erfahren Sie, wie es geschehen kann, wenn Sie einen Krankenbesuch mit Krankenkommunion oder Spendung der Krankensalbung zu Hause wünschen.

Im Pfarrbüro erfahren Sie, was zu tun ist, wenn jemand gestorben ist. Sie können dort den Termin für den Gottesdienst absprechen und erfahren, wie der Kontakt zum Seelsorger oder zur Seelsorgerin zustande kommt, die Sie begleiten werden.

Beglaubigungen können über das Pfarrbüro nur geschehen, wenn sie zur Vorlage bei einer anderen kirchlichen Stelle benötigt werden.

Ein pfarramtliches Zeugnis
  - etwa für eine Bewerbung im kirchlichen Dienst oder
eine Patenbescheinigung
  - zur Vorlage bei der evangelischen Kirche im Fall einer Taufpatenschaft
erfragen Sie bitte im Pfarrbüro.

Diese Anfragen können auch telefonisch geschehen.