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Benutzungsordnung

Bücherinsel Laurensberg
  1. Die Bücherinsel Laurensberg ist eine Einrichtung der Katholischen Kirche und unterliegt daher deren Datenschutzbestimmungen, insbesondere dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG), das die EU_DSGVO für den Bereich der Katholischen Kirche in Deutschland anwendet (Art. 92 EU DSGVO). Die Bücherei ist jedermann zugänglich.
  2. Der Leser/die Leserin bzw. bei Kindern (bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) die gesetzlichen Vertreter bestätigen durch ihre Unterschrift, dass sie die Benutzungsordnung anerkennen. Die Angaben zur Person und die Ausleihdaten werden ausschließlich für den internen Gebrauch elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Siehe Anlage Datenschutz.
  3. Jede/r LeserIn erhält einen Leseausweis. Dieser soll bei jeder Ausleihe oder Rückgabe mitgebracht werden, damit die Verbuchung reibungslos läuft.
  4. Die Ausleihfrist beträgt für alle Medien 3 Wochen. (Ausnahme: jeweils die aktuelle Ausgabe einer Zeitschrift kann nur in der Bücherinsel eingesehen werden.)
  5. Die Weitergabe der ausgeliehenen Medien an Dritte ist nicht zulässig.
  6. Jede/r BenutzerIn verpflichtet sich, die ausgeliehenen Medien schonend zu behandeln. Für Verlust oder Beschädigung (dazu zählen auch Eintragungen in Büchern) ist Ersatz zu leisten. Die Bücherei haftet nicht für Schäden, die eventuell durch den Gebrauch der Medien entstehen.
  7. Bei der Nutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der/die BenutzerIn. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JÖschG)!
    DVDs werden nur mit dem Recht zur privaten Aufführung verliehen. Öffentliche Aufführungen (z.B. in Jugendgruppen, Schulklassen) verstoßen gegen das Urheberrecht. Für Folgen von Verstößen gegen diese Einschränkung haftet der/die EntleiherIn.
Gebührenordnung

Jahresgebühr 

12,00 Euro

Familienausweis 

18,00 Euro (für 2 Erwachsene und Kinder)

Die Medien sind für 3 Wochen entleihbar. Eine zweimalige Verlängerung von je 21 Tagen ist per Telefon, Mail oder über unseren Onlinekatalog möglich.

Bei Überschreitung der Leihfrist fallen je Medium und Woche (auch ohne schriftliche Mahnung ) 0,25 Euro Gebühren an. Werden die Medien nach Fälligkeit innerhalb von 7 Tagen zurückgegeben, muss die Gebühr nicht bezahlt werden.

Nach Überschreitung der Leihfrist von zwei Wochen erfolgt eine schriftliche Mahnung. Nach der dritten Mahnung werden die Medien mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Änderungen der Gebührenordnung werden durch Aushang bekannt gegeben.

Aachen, den 22.5.2018