Die Kirchengemeinde ist im rechtlichen Sinne eine Körperschaft des Öffentliches Rechts. Sie ist damit eine selbständige juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten.
Der Kirchenvorstand ist das Organ der Kirchengemeinde. Er verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde, er
- ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde;
- wählt über Wahlfrauen und Wahlmänner die Laienmitglieder des Kirchensteuerrates des Bistums;
- entscheidet über die Einstellung der Mitarbeiter;
- wacht über die Instandhaltung der Immobilien (Kirche und Pfarrhaus)
Die Zahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes richtet sich nach der Größe der Gemeinde.
Der Kirchenvorstand in St. Peter hat 6 gewählte Mitglieder. Die Amtszeit dauert 6 Jahre. Alle 3 Jahre wird die Hälfte der Mitglieder neu gewählt. Der Pfarrer der Gemeinde ist immer der Vorsitzende des Gremiums.
Zur Zeit gehören folgende Mitglieder zum Kirchenvorstand St. Peter: